
- Wer verpflichtenden Rückruf missachtet, riskiert schwere Unfälle
- Reparaturkosten nach Rückruf werden häufig übernommen
- Defekte Takata-Airbags: Jetzt prüfen, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist
Berlin (ACE) – Autos werden regelmäßig wegen unterschiedlichster Mängel zurückgerufen: Diese reichen von Softwarefehlern bis hin zu schwerwiegenden Sicherheitsproblemen. Was Fahrerinnen und Fahrer betroffener Fahrzeuge wissen sollten und was beim aktuellen Rückruf defekter Takata-Airbags zu beachten ist, erläutert der ACE Auto Club Europa.
Rückrufaktion: Wie kommt es dazu?
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt Prüfungen durch, um Risiken und Vorschriftenabweichungen bei Fahrzeugen aufzudecken. Stellt ein Fahrzeughersteller sicherheitsrelevante oder umweltgefährdende Mängel an einer Modellreihe fest, ist er gesetzlich dazu verpflichtet, das KBA zu informieren. Dieses ordnet dann einen verpflichtenden Rückruf an und kontrolliert, ob die Mängel behoben wurden. Ebenso können Fahrzeughalter und -halterinnen dem KBA Mängel online melden. Häufen sich Hinweise auf denselben Defekt, prüft das KBA den Sachverhalt und kann den Rückruf veranlassen. Der ACE rät im Sinne der Verkehrssicherheit, Mängel an Fahrzeugen zu melden, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen, sondern konstruktionsbedingt sind. Denn jede Meldung kann dazu beitragen, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und größere Schäden oder Unfälle zu verhindern.
Rückrufschreiben: Verpflichtend oder freiwillig zur Werkstatt?
Der Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister ermöglicht es dem KBA beziehungsweise den Fahrzeugherstellern, Betroffene auf dem Postweg über eine Rückrufaktion zu informieren. Wer ein Leasing-Fahrzeug nutzt, wird in der Regel von der Leasinggesellschaft angeschrieben. Wer ein solches Schreiben erhält, sollte zunächst prüfen, ob es sich um einen verpflichtenden Rückruf handelt. Dies lässt sich zum Beispiel an einer KBA-Referenznummer erkennen, während freiwillige Rückrufe oft als „Service-Aktion“, „Qualitätsmaßnahme“ oder „Produktverbesserungsmaßnahme“ deklariert werden.
Verpflichtende Rückrufe können vom KBA angeordnet werden, wenn ein sicherheits- oder umweltrelevanter Mangel festgestellt wird. Häufig geht es dabei um Defekte an den Airbags, der Lenkung, am Fahrwerk, Motor oder an den Bremsen. Betroffene Fahrzeuge müssen schnellstmöglich in eine Werkstatt. Wer untätig bleibt, setzt sich und andere Verkehrsteilnehmende einem erhöhten Risiko aus. Werden drei postalische Aufforderungen ignoriert, drohen neben Bußgeldern und Punkten in Flensburg, die Zwangsstilllegung des Fahrzeugs und Einschränkungen beim Versicherungsschutz sowie bei bestehenden Gewährleistungen. Zudem kann bei der Hauptuntersuchung die Plakette verweigert werden.
Im Gegensatz dazu stehen freiwillige Service-Aktionen, die weniger kritische Mängel betreffen. Verarbeitungsmängel an der Karosserie, welche zu Feuchtigkeit im Innenraum und Rostschäden führen, fallen ebenso darunter wie beispielsweise fehlerhafte Bauteile, die einen Motorschaden verursachen können. Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer sind nicht zum Werkstattbesuch verpflichtet. Der ACE rät dennoch dringend, Service-Aktionen genauso ernst zu nehmen: Dadurch können Folgeschäden vermieden werden, Gewährleistungen bleiben bestehen und der Wert des Fahrzeugs bleibt im besten Fall erhalten. Auch mögliche Kulanzleistungen der Hersteller werden nach der Teilnahme an Service-Aktionen eher gewährt.
Reparaturkosten: Wer zahlt?
Bei einem Rückruf müssen die Hersteller die Reparaturkosten in vielen Fällen übernehmen. In manchen Fällen ist die Kostenübernahme auf die Gewährleistungsfrist oder Garantiezeit beschränkt. Um im Rahmen einer Rückrufaktion einen weiteren Image-Schaden zu vermeiden, werden Auseinandersetzungen mit den Kunden über Reparaturkosten jedoch eher gemieden. Sein Fahrzeug nach einer Rückrufaktion ganz zurückzugeben, ist nur möglich, wenn es trotz Nachbesserung immer noch einen erheblichen Mangel aufweist und die Voraussetzungen vorliegen.
Defekte Takata-Airbags: Wer ist betroffen?
Der verpflichtende Rückruf von Fahrzeugen aufgrund defekter Airbags des japanischen Zulieferers Takata betrifft Millionen Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller weltweit. Aufgrund eines instabilen Treibmittels können diese Airbags entweder ohne Anlass explodieren oder bei einem Unfall so stark auslösen, dass Verletzungsgefahr durch Metallteile im Fahrzeuginnenraum besteht. Viele betroffene Autos wurden bereits zurückgerufen.
Wer ein Rückrufschreiben wegen verbauter Takata-Airbags erhält, sollte umgehend eine Vertragswerkstatt aufsuchen. Bei Unsicherheit, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist, empfiehlt der ACE zunächst, die Rückrufdatenbank des KBA zu befragen und im Zweifelsfall den Hersteller zu kontaktieren. Teils lässt sich die Fahrgestellnummer (VIN) auf der Internetseite des Herstellers eingeben, um zu prüfen, ob ein Rückruf das eigene Fahrzeug betrifft. Alternativ können autorisierte Markenwerkstätten anhand der Herstellerdatenbank checken, ob ein entsprechender Airbag verbaut ist. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich direkt an den Hersteller zu wenden und eine verbindliche Stellungnahme einzufordern, ob ein Rückruf für die Fahrgestellnummer des eigenen Autos vorliegt. Dabei sollte eine realistische Frist gesetzt werden. Der ACE empfiehlt zudem, bei bekannten Reparaturen, welche die Airbags tangiert haben könnten und in die der Hersteller nicht involviert war, eine Stellungnahme bei der entsprechenden Werkstatt anzufragen. Denn es ist nicht auszuschließen, dass ein fehlerhafter Airbag eingebaut wurde, von dem weder Hersteller noch KBA wissen.
Symbolfoto: pixabay